STRECKE

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Zufahrtsplan

Von 3500 Krems ( A ) kommend auf der B37 Richtung Stratzing (Zwettl)  –

dann bei Abfahrt Stratzing ( B) abfahren und bei der Kreuzung rechts abbiegen –
nach 200 Metern im Ort wiederum rechts abbiegen –
dann auf dieser Straße von Stratzing in Richtung Priel weiterfahren –
in Priel beim Feuerwehrhaus in Richtung Senftenberg fahren –
nach der Orttsausfahrt Priel in 300 Meter links ( C ) auf einen Feldweg (Beschilderung) abbiegen –
diesem Weg folgen bis das blaue Vereinsgebäude ( D ) in den Weinbergen erscheint.

Wichtig: Keinesfalls einem Navigationsgerät nach Imbach folgen, dies führt euch ins Kremstal.
Außer ihr gebt bei der Adresseingabe über Stratzing ein oder die Koordinaten:

N 48° 26.604′ , E 15° 34.900′

Bei Fragen einfach Obmann Günter Eichinger anrufen: 0664/3225576

 

BENÜTZUNGSHINWEIS

Training nur an den angekündigten Trainingstagen erlaubt

Den MSC Imbach Funktionären ist ohne Widerspruch folge zu leisten

Am restlichen Gelände gilt: Betreten auf eigene Gefahr

Der Aufenthalt für Fremdpersonen ist untersagt und eine Besitzstörungsklage wird erstattet.

Müll liegen lassen ist strengstens verboten

Die Strecke ist nur in der gekennzeichneten Richtung zu befahren (Einbahn).

Der Benützer hat sich vor und während der Benutzung der Rennstrecke selbst darüber zu informieren, dass sich keine Gegenstände, oder Personen in der Trainingsstrecke befinden und der Zustand der Trainingsstrecke eine gefahrlose Benützung für den Benutzer und/oder Dritte zulässt.

Die Trainingsstrecke ist nur nach Maßgabe der persönlichen und technischen Kenntnisse und Fähigkeiten des Benützers und seiner Motocross/Enduro Maschine zu verwenden.

Die Benützung der Trainingsstrecke ist nur zum Zwecke des Trainings mit einer Motocross/Enduro Maschine und nur im Rahmen des aktuell gültigen Streckenverlaufs zulässig.

Das Fahrverhalten auf der Trainingsstrecke hat der Benützer so zu wählen, dass er weder sich noch Dritte gefährdet, oder Gegenstände beschädigt.

Die Benützung der Trainingsstrecke erfolgt auf eigene Gefahr.

Der Benützer nimmt zur Kenntnis, dass das Trainingsgelände nicht abgesperrt ist und nicht laufend vom Verein kontrolliert bzw. gewartet wird. Mit plötzlich auftretenden Hindernissen hat der Benützer daher, während der Benützung des Trainingsgeländes, zu rechnen und sein Fahrverhalten darauf einzustellen. Eine Haftung des Vereins für Personenschäden ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Der Benützer der Trainingsstrecke haftet dem Verein für sämtliche Schäden und Nachteile bei Zuwiderhandlung gegen die oben angeführten Benützungsbedingungen und hält den Verein gegenüber Ansprüche Dritter, welcher Art auch immer, schad- und klaglos.